Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wencke Mühlenberg, Meisterwerk KI, Zur Residenz 4, 39179 Barleben (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden über Beratungs-, Entwicklungs-, Automatisierungs- und Schulungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Webentwicklung. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und datenschutzkonform verarbeitet werden dürfen.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gilt der im Angebot genannte Festpreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme bzw. Bereitstellung fällig. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 5 Abnahme
Die Anbieterin zeigt die Fertigstellung an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete Mängel. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Rüge oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Automatisierungen, Konfigurationen, Websites, Dokumentationen). Vorbestehende Werkzeuge, Vorlagen, Frameworks und Know-how der Anbieterin verbleiben bei ihr; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts. Lizenzen und Nutzungsbedingungen von Drittanbietern (z. B. KI-Modelle, Automatisierungsplattformen, Hosting) gelten ergänzend und werden vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 KI-Systeme und Drittanbieter
KI-gestützte Systeme erzeugen Ergebnisse auf Wahrscheinlichkeitsbasis; eine vollständige Fehlerfreiheit der Ausgaben kann nicht garantiert werden. Die Anbieterin gestaltet Systeme nach dem Stand der Technik mit angemessenen Prüf- und Kontrollmechanismen. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und den Einsatz der Ergebnisse in seinem Geschäftsbetrieb verantwortlich. Für Verfügbarkeit, Änderungen oder Einstellung von Diensten Dritter übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme des jeweiligen Projekts. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Laufzeit und Kündigung von Betreuungsverträgen
Betreuungs- und Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Referenznennung
Die Anbieterin darf den Kunden nach Projektabschluss mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Magdeburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 03.09.2026